GEMEINSCHAFTLICHE PHOTOVOLTAIKANLAGEN
GEMEINSCHAFTLICHE PHOTOVOLTAIKANLAGEN
Gemeinsam eine Photovoltaikanlage betreiben!
> Auf Grund einer Novellierung des ElWOG ist es nun möglich, gemeinschaftliche PV-Anlagen zu installieren.
> Mindestens zwei Parteien eines Wohnobjektes müssen sich an der gemeinschaftlichen PV-Anlage beteiligen.
> Eine Voraussetzung für den Betrieb einer gemeinschaftlichen Photovolatikanlage ist der Einbau von Smart Metern oder Lastprofilzählern für die Erzeugungsanlage selbst und bei allen Beteiligten.
Mit der vom österreichischen Parlament im Sommer beschlossenen kleinen Ökostromnovelle soll die Nutzung von Strom aus gemeinschaftlichen Stromerzeugungsanlagen wie zum Beispiel gemeinschaftlichen Photovoltaikanlagen in Mehrparteienhäusern einfacher werden – aber natürlich betrifft dies auch noch alle anderen denkbaren Technologien. Mieter und Wohnungseigentümer können so künftig den im eigenen Haus erzeugten Strom einfacher verteilen, verbrauchen und abrechnen.
Durch diese neuen Möglichkeiten sind aber auch viele Fragen aufgeworfen worden, die es zu beantworten gilt. Welche Herausforderungen auf die Netzbetreiber zukommen, welche Chancen und Potenziale entstehen durch die Novelle, aber auch, wie schauen künftig Rechte, Pflichten und Möglichkeiten für Eigentümer und Mieter aus – finden Sie hier.
Wie funktioniert eine gemeinschaftliche Photovoltaikanlage?
- Die PV-Anlage wird an die Hauptleitung des Gebäudes angeschlossen.
- Der Netzbetreiber erstellt auf Grund der Messdaten und der zuvor vereinbarten Aufteilung des erzeugten Stroms ¼-Stunden genau die Abrechnungsunterlagen für den jeweiligen Stromlieferanten.
- Die Aufteilung des in der gemeinschaftlichen PV-Anlage erzeugten Stroms erfolgt entweder zu einem festgelegten Prozentsatz (statisch) oder angepasst an den jeweiligen Verbrauch der Beteiligten (dynamisch).
- Der von den Beteiligten nicht verbrauchte Strom wird in das öffentliche Netz zurückgespeist und vom Energielieferanten vergütet.
- Zwischen den beteiligten Parteien und dem Netzbetreiber sind entsprechende Verträge abzuschließen.
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